Rechtsprechung
BFH, 27.04.2010 - X B 180/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener ...
- openjur.de
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener ...
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 2
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener ...
- Bundesfinanzhof
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 15 Abs 2 EStG 1990, § 15 Abs 2 EStG 1997
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener ... - rewis.io
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener ...
- ra.de
- rewis.io
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung - datenbank.nwb.de
Bedingte Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.09.2009 - 11 K 5112/05
- BFH, 27.04.2010 - X B 180/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.12.2009 - III R 101/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 180/09
An dieser Rechtsprechung haben die Ertragssteuersenate des BFH trotz der einen oder anderen kritischen Stimme in der Literatur (z.B. Heuermann, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 2007, Bd. 30, 121, 138) festgehalten und --soweit ersichtlich-- zuletzt im Urteil vom 17. Dezember 2009 III R 101/06 (Deutsches Steuerrecht 2010, 535) entschieden, die --durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von etwa fünf Jahren indizierte-- (zumindest) bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb könne nur durch objektive Umstände, nicht aber durch Erklärungen des Steuerpflichtigen über seine Absichten widerlegt werden. - BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05
Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 180/09
Ist über die Rechtsfrage bereits entschieden worden, so ist zusätzlich darzulegen, weshalb eine erneute Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) für erforderlich gehalten wird (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709). - BFH, 29.11.1989 - X R 100/88
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 180/09
Der beschließende Senat hat beispielsweise bereits im Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89 (BFHE 159, 161, BStBl II 1990, 1060) erkannt, dass bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Gebäudeerrichtung und späterem planmäßigem Verkauf weiterer Objekte in relativ kurzer Zeit bei branchenkundigen Steuerpflichtigen (z.B. Grundstücksmakler) eine bereits bei Errichtung bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht anzunehmen sei. - BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit …
Auszug aus BFH, 27.04.2010 - X B 180/09
Insbesondere muss der Beschwerdeführer deutlich machen, welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwendungen im Schrifttum und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261, m.w.N.).